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GKV-Spitzenverband bewilligt erneut Sicherstellungszuschlag für den Standort Buchen

Insgesamt 140 kleine Krankenhäuser im ländlichen Raum erhalten auch 2021 vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine pauschale Förderung in Höhe von mindestens 400.000 Euro. Darunter befindet sich als einziges Krankenhaus in ganz Baden-Württemberg erfreulicherweise erneut auch der Standort Buchen der Neckar-Odenwald-Kliniken.

Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen mit dieser Zuwendung Kliniken, die für die flächendeckende Grundversorgung notwendig sind. Voraussetzung hierfür ist, dass die Kriterien des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) für einen solchen Sicherstellungszuschlag erfüllt sein müssen. Dazu gehört neben der bedarfsnotwendigen Vorhaltung entsprechender Fachabteilungen insbesondere auch eine geringe Besiedlungsdichte im Einzugsbereich und eine zu weite Entfernung zum nächsten Krankenhausstandort.

Für Geschäftsführer Frank Hehn kommt diese gute Nachricht genau zur rechten Zeit: "Die Neckar-Odenwald-Kliniken sind nach wie vor stark durch Corona belastet. Zugleich müssen wir in diesem Jahr aber unser Jahresergebnis erneut deutlich verbessern. Der Kreistag hat die Verlustobergrenze bei maximal 5,7 Mio. Euro festgesetzt. Deshalb tut uns jede Unterstützung gut". Das sieht auch Landrat Dr. Achim Brötel als Aufsichtsratsvorsitzender der Kliniken so: "Der GKV-Spitzenverband macht das, was wir bei der Politik immer noch schmerzlich vermissen. Er honoriert nämlich die lebensnotwendige Vorhaltung einer entsprechenden Versorgung zumindest mit einem Pauschalbetrag. Dafür sind wir sehr dankbar. Gleichwohl sind die 400.000 Euro bezogen auf die Rund-um-die-Uhr-Vorhaltung an 365 Tagen im Jahr aber natürlich nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Wenn der Bundesgesetzgeber tatsächlich eine flächendeckende Krankenhausstruktur nachhaltig sicherstellen will, wäre es aber zweifelsohne der richtige Ansatz, das, was der GKV Spitzenverband vorgemacht hat, gezielt auch dort deutlich weiter auszubauen". Die Menschen im ländlichen Raum hätten genauso ein Anrecht darauf, dass ihnen Hilfe zuteil wird, wenn sie Hilfe brauchen.

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